Was bekommen die Kunden erstattet? Die Gaskunden sollen eine Erstattung für ein Zwölftel des Jahresverbrauchs von ihren Versorgern erhalten, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Dafür kann die Abschlagszahlung für Dezember entfallen oder mit der folgenden Gas-Abrechnung erstattet werden. Dabei will der Staat nicht nur den Arbeitspreis (also den Preis pro Kilowattstunde), sondern auch die Warmwasserkosten und Netzgebühren übernehmen. Dazu „unterlässt der Versorger die Auslösung des Zahlungsvorgangs für den Dezember oder überweist einen Betrag in Höhe der Vorauszahlung spätestens bis zum 31. Dezember“, heißt es im Entwurf. Die Versorger sollen sich dann das Geld vom Staat zurückholen.
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