Stadland

Flexibilität für Achterstadt: Öffentlichkeit redet über bauliche Regelungen mit

Achterstadt ist eine kleine Ortschaft südlich von Schwei. Doch im Infrastrukturausschuss gab es großen Streit. Aus zwei Gründen ist dieser politische Streit dann in der Gemeinderatssitzung vorübergehend beigelegt worden.

In der Ortschaft Achterstadt soll die baurechtliche Satzung im Bereich der Grundstücke an der Achterstädter Straße von den Hausnummern 6 bis einschließlich 23 gültig sein.

In der Ortschaft Achterstadt soll die baurechtliche Satzung im Bereich der Grundstücke an der Achterstädter Straße von den Hausnummern 6 bis einschließlich 23 gültig sein. Foto: Lohe

In die nächste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligungen geht das Verfahren für eine Außenbereichssatzung der Stadlander Ortschaft Achterstadt. Sie liegt in der Gemarkung Süderschwei. Mit der Satzung sollen Möglichkeiten zum Erhalt, zur Verbesserung, zur Erweiterung und zur Umnutzung der vorhandenen Bausubstanz gesichert werden. Das hat der Stadlander Gemeinderat jetzt mehrheitlich beschlossen.

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