Die Richterin am Amtsgericht Geestland findet deutliche Worte: „Die schlechten Arbeitsbedingungen im Unternehmen können fast schon als mildernde Umstände gewertet werden“, so die Juristin in ihrer Urteilsbegründung am Ende des Prozesses um einen Messerangriff in einem Fleisch verarbeitenden Betrieb im Cuxland.
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