Wie auch schon der Bund, einige Länder und einige andere Kommunen musste auch die Politik in Bremerhaven noch einmal kurz vor Jahresende einen Nachtragshaushalt verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass Haushaltsmittel und Kreditermächtigungen, die aufgrund einer Notlage aufgenommen wurden, auch im entsprechenden Haushaltsjahr ausgegeben werden müssen.
weiterlesen
Unser exklusives Angebot für Sie
zevener-zeitung.de
1. Monat statt 8,90 Euro 0 Euro*
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige ZZ+ Artikel
- 4 Wochen kostenlos lesen
- monatlich kündbar
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt
Im Profil anmelden
Anmeldung für Abonnenten
Der ZZ-Newsletter