Der Streit um die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts in Bremerhaven geht in die nächste Runde. Die Stadtverordneten müssen zu Beginn jeder Legislaturperiode fünf Vertreter aus ihren Reihen ins Wahlprüfungsgericht wählen. Dort sind sie - neben Richtern des Bremer Verwaltungsgerichts - für die Gültigkeit von Wahlen zuständig.
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