Mit dem Betrieb von Kläranlagen sollen Städte und Gemeinden keine Gewinne erwirtschaften, die dann in andere Bereiche fließen. Mit den von den Gebührenzahlern gespeisten Einnahmen soll allein die Schmutzwasserbeseitigung finanziert werden. Der Gebührenhaushalt gleicht einem geschlossenen Kreislauf. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so bekommen die Gebührenzahler Geld zurück, indem die Abgaben sinken. Doch gleichwohl gilt: Die Höhe der Kanalgebühr muss den Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen decken. Der Betreiber darf bei der Gebührenkalkulation nicht bewusst Fehlbeträge in Kauf nehmen.
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