Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass die zum 1. Juli 2023 erfolgte Verschärfung des Mindestabstandsgebots von 250 Metern auf 500 Metern (zu Schulen) keinen substanziellen Zweifeln hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begegnet. Die Entscheidung bestätigt damit die 2022 von der Bremischen Bürgerschaft verschärften Abstandsregelungen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl von Spielstätten führt. Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer sieht sich in der Strategie bestätigt, durch eine Reduzierung des Angebots an Glücksspiel den Suchtgefahren wirksam entgegenzutreten und gerade in benachteiligten Stadtteilen, in denen sich bisher besonders viele Spielstätten angesiedelt haben, die Präsenz von Glücksspiel im öffentlichen Raum zurückzudrängen.