Bremerhaven

Aus bei der Bürgerschaftswahl: Jetzt zieht die AfD vor den Staatsgerichtshof

Die AfD will noch in dieser Woche vor den Staatsgerichtshof ziehen und geht damit rechtlich gegen den Ausschluss von der Bürgerschaftswahl vor. Der Landeswahlausschuss hatte entschieden, dass die AfD am 14. Mai nicht antreten darf. Was bedeutet das?

Fabian Jacobi (rechts) und Thomas Jürgewitz von der AfD

Bremerhavens AfD-Chef Thomas Jürgewitz (links) und Fabian Jacobi, Vertrauensperson beim AfD-Rumpfvorstand, bei der Sitzung des Landeswahlausschusses am 23. März. Foto: dpa

Der AfD-Rumpfvorstand um Sergej Minich will gegen das Aus der Alternative für Deutschland bei der Bürgerschaftswahl in Bremen und Bremerhaven klagen. Noch vor der Wahl am 14. Mai will die Partei damit rechtliche Schritte einleiten.

Der Landeswahlausschuss hatte am 23. März entschieden, dass die AfD bei der Bürgerschaftswahl weder in Bremerhaven noch in der Stadt Bremen antreten darf.

AfD will einen Eilantrag formulieren

Bremerhavens AfD-Vorsitzender Thomas Jürgewitz kritisierte, dass der AfD mit dieser Entscheidung „die demokratische Teilhabe an der Bürgerschaftswahl 2023 verweigert“ werde.

„Wir werden uns somit noch vor der Wahl an den Staatsgerichtshof in Bremen wenden, um diesem die Möglichkeit zu bieten, diesen Fehler im Interesse der Demokratie zu korrigieren“, kündigte Jürgewitz am Mittwoch an.

„Wir werden einen Eilantrag formulieren“, so Jürgewitz weiter. „Ich gehe davon aus, dass wir in wenigen Tagen eine Entscheidung haben, damit wir noch an der Wahl teilnehmen können.“

Denise von der Ahé

Reporterin

Redakteurin/Korrespondentin im Bremer Büro der NORDSEE-ZEITUNG. Kam nach Stationen bei der Saarbrücker Zeitung und der Braunschweiger Zeitung immer weiter Richtung Norden. Sie berichtet aus Bremen über alles, was dort entschieden wird und für Bremerhaven spannend und wichtig ist.

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