Laut Oberbürgermeister werden durch bundes- und landesrechtliche Vorgaben die bereits vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen konkretisiert und ergänzt.
Begrenzung der Beheizung aller öffentlichen Gebäude auf bundesrechtliche Mindeststandards. Aktuell ist von 19 Grad Höchstwert bei körperlich leichter, meist sitzender Tätigkeit auszugehen. Ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas.
Beheizung von Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden, die nicht dauerhaft benutzt werden, wird eingestellt.
Warmwasserbereitung überwiegend zum Händewaschen in öffentlichen Gebäuden wird ausgeschaltet. Weiterer Verzicht auf Warmwasser (zum Beispiel Duschen) kann nur über rechtliche Maßgaben (wie Arbeitsstättenrichtlinie) erfolgen.
Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler von außen wird abgeschaltet,
ebenso städtische Brunnen.
Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden soll auf LED-Lampen umgerüstet werden.
Beheizung von Veranstaltungsräumlichkeiten ist auf bundesrechtlichen Mindeststandard abzusenken,
Zum Energieersparen wird die Stadtverwaltung vom 27. bis 30. Dezember geschlossen, ausgenommen Bereiche, deren Aufgabenstellung Dienstleistung erfordern.
Magistratsbeschäftigte sind angehalten, sich energiebewusst zu verhalten; sie werden über richtiges Heizen und Lüften informiert.
Das Gartenbauamt gestaltet die Nutzung des Krematoriums energiesparender: Der Ofen wird an einem Tag pro Woche nicht betrieben, dafür die Nutzungsdauer an den anderen Tagen ausgeweitet.
Gleichbehandlung und Vorbildfunktion: Der Magistrat als Gesellschafter bittet alle städtischen Gesellschaften, analog zu verfahren. Der Magistrat betont, aus Sicherheitsgründen von Abschaltung der Straßenbeleuchtung abzusehen. Gleiches gilt für die Beleuchtung städtischer Wege und Parks.
Grantz weist auf den Härtefallfonds des Landes Bremen hin zur Verhinderung sozialer Notlagen und bei Zahlungsausfällen der Bürger. Betroffene können finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie in einer Notlage sind. Der Magistrat geht davon aus, dass der Senat den Finanzbedarf des Härtefallfonds an die aktuelle Lage anpassen und aufstocken wird.
Der Magistrat erwartet zudem, dass der Bund weitere dringend erforderliche Entlastungsmaßnahmen beschließt und begrüßt ausdrücklich die Absicht des Senats, sich auf Bundesebene für sozial gerechte und wirksame Entlastung der Bevölkerung wegen steigender Energiekosten und für Bundeshilfen zur Unterstützung der Unternehmen einzusetzen. (pm/lit)