Niedersachsen

Teils Freispruch: Beisetzung von Urnen mit falscher Asche

Nach der Beisetzung von drei Urnen mit falscher Asche hat das Landgericht Oldenburg einen Bestatter am Dienstag teilweise freigesprochen. Das Gericht konnte nach Angaben einer Sprecherin im Berufungsverfahren nicht zweifelsfrei feststellen, wer die Urnen mit anderer Asche, Staub und Dreck befüllt hat. Von der Beihilfe zur Störung der Totenruhe sprach ihn das Gericht frei. In einem Fall wurde der 39-Jährige aber wegen Anstiftung zur Störung der Totenruhe zu einer Geldstrafe verurteilt. (Aktenzeichen 13 Ns 370 Js 67132/19 (328/21) *122*)

Von dpa
25. Juli 2023
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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Foto: Rolf Vennenbernd

Der Angeklagte arbeitete nach Angaben des Gerichts für ein Bestattungsunternehmen in Bad Zwischenahn, westlich von Oldenburg. Wer dort drei Urnen im Dezember 2016, im April und Mai 2017 anderweitig füllte, konnte nicht geklärt werden.

Der Angeklagte überredete nach Überzeugung des Gerichts aber eine Auszubildende, eine Urne vorerst ohne die richtige Asche beizusetzen. Die Asche war demnach nicht rechtzeitig vor der Beisetzung vom Krematorium zurückgekommen. Das Gericht verurteilte ihn deshalb zu 40 Tagessätzen zu je 70 Euro. Weil sich das Verfahren schon rund dreieinhalb Jahre in die Länge zog, muss der Angeklagte nur 30 Tagessätze bezahlen.

Herausgekommen waren die Fälle, weil nach der Entlassung des Mannes Aschekapseln in einem Schrank in seinem Arbeitszimmer, auf einem anderen Schreibtisch und in einer Leichenhalle gefunden worden waren.

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