Wer ab Januar nächsten Jahres Sperrmüllabfuhr bestellt und Waschbecken, Toilettenbecken, Dusch- oder Badewannen zur Abholung an die Straße stellt, der bleibt darauf sitzen. Was zur sogenannten Sanitärkeramik zählt, das wird fortan nicht mehr abtransportiert. All die Gegenstände, die bei einem Umzug aus der Wohnung oder dem Haus im Badezimmer bleiben, zählen ab 2023 als Bauschutt. Dazu gehören gleichfalls Spülkästen und Duschabtrennungen - und zwar unabhängig davon, ob sie aus Kunststoff, Acryl, Glas oder Metall sind. Darauf weist die Leiterin der Abfallwirtschaft des Landkreises, Ellen Scherer, hin. Sanitärkeramik können Einwohner kostenpflichtig bei den Entsorgungsanlagen in Helvesiek oder Seedorf loswerden. (tk)
Der ZZ-Newsletter
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
PASSEND ZUM ARTIKEL
Von Thorsten Kratzmann23.05.2024
Von Thorsten Kratzmann24.04.2024
Bremerhaven
Senioren in der eigenen Wohnung bestohlen
Von Redaktion30.05.2024