Zu Beginn der „stürmischen“ Jahreszeit weist die Stadt Cuxhaven auf die Straßenreinigungspflicht hin. Wo die Reinigung der Fahrbahn nicht durch die Stadt erfolgt, muss auf die Straße gefallenes Totholz von den Anliegern beseitigt werden. Teil der Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer ist auch der erforderliche Ausschnitt, wenn Totholz aus Bäumen und Büschen auf öffentliche Verkehrsflächen fallen könnte. Hier gilt es Fußgänger, Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Dabei ist aber auch der Baum- und Artenschutz zu beachten. Grundsätzlich sollten alle notwendigen Arbeiten an Bäumen und Büschen von Anfang Oktober bis Ende Februar erfolgen – es sei denn, es ist Gefahr im Verzug. Bei Fragen hilft die untere Naturschutzbehörde unter 04721/700776 und 700777. (pm/mcw)