Rotenburg

Abgebrochenes Rotorblatt: Landkreis erlässt Verfügung

Das gebrochene Rotorblatt an der Alfstedter Windkraftanlage ist immer noch nicht beseitigt: Der Landkreis Rotenburg hat nun eine formelle Verfügung auf den Weg gebracht, in der angeordnet wird, den Stumpf bis zum 20. Februar vollständig abzubauen.

„Nach dem Abbruch eines Rotorblatts von einem der Windräder im Windpark Alfstedt im September 2022 hatte die Betreiberin zunächst mündlich zugesagt, den verbliebenen Stumpf kurzfristig zu entfernen - trotz mehrfacher Aufforderung wurde diese Zusage bis heute nicht eingehalten.“ Das teilte Landkreis-Pressesprecherin Christine Huchzermeier mit. „Eine inakzeptable Situation für den Landkreis, da weiterhin Bruchstücke abfallen und Anwohner und Umwelt gefährden könnten.“ Anfang Dezember habe der Kreis ein baurechtliches Ordnungsverfahren mit einer förmlichen Anhörung eröffnet. Dem folgt nun eine formelle Verfügung, in der angeordnet wird, den Stumpf bis zum 20. Februar vollständig abzubauen. Zuvor hatte die Betreiberin laut Huchzermeier einen Zeitplan vorgelegt, der die Ankunft eines speziellen Krans am 1. Februar vorsieht - ein Abschluss der Abbrucharbeiten sei bis zum 15. Februar technisch möglich. Um für die „nötige Verbindlichkeit“ zu sorgen, wurde nun auch verfügt, dass der Stumpf vom Grundstück entfernt sein muss. Anderenfalls drohe ein Zwangsgeld von 50.000 Euro. „Die sofortige Vollziehung der Verfügung wurde angeordnet. Das bedeutet, auch wenn Einspruch gegen die Verfügung eingelegt wird, muss die vorgegebene Frist in jedem Fall eingehalten werden.“ (pm/axt)

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