Die Rotenburger Kreisverwaltung hat dafür gesorgt, dass das Überholverbotsschild am Bahnübergang südlich Gyhum demontiert wurde. Ein Schild weniger: So mögen Autofahrer denken, die ob des deutschen Schilderwaldes den Kopf schütteln. Die Kreisverwaltung begründet die Entfernung des Schildes mit dem Hinweis darauf, dass an Bahnübergängen grundsätzlich Überholverbot gilt. Folglich stellt sich die Frage, warum denn dann einst das Schild dort aufgestellt worden war? Darauf bleibt der Kreis eine Antwort schuldig.
Darüber hinaus sieht der Kreis keine Notwendigkeit, an Tempo 50 am Übergang festzuhalten. Die Verkehrsbehörde hat die selbst verfügte Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 geändert. Begründung. Die Schule am Bahnhof ist keine allgemeinbildende und der Radweg ist von der Fahrbahn abgesetzt. (tk)